Worum geht’s hier?
Grundlage dieser Weiterbildung ist die DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in der jeweils gültigen Fassung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten im Verantwortungs- und Kompetenzbereich einer examinierten Pflegeperson.
Die Weiterbildung soll theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln
Zugangsvoraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung zur/zum
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in,
- Pflegefachfrau | Pflegefachmann
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Krankenschwester und -pfleger
- Kinderkrankenschwester und -pfleger
Eine 6-monatige Tätigkeit im Fachgebiet Operationsdienst ist ebenfalls Voraussetzung.
Dauer und Gliederung
Die Weiterbildung dauert 2 Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktikschen Teil. Die Theoretische Weiterbildung umfasst 720 Stunden fachtheoretischen Unterricht, die berufspraktischen Einsätze umfassen mindestens 1800 Stunden in nachfolgend aufgeführten Einsatzbereichen des Ketteler Krankenhauses und/oder der angeschlossenen Krankenhäuser/Einrichtungen im Weiterbildungsverbund.
Nach Möglichkeit werden Wünsche der Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer berücksichtigt.
Die erforderlichen Anteile der praktischen Weiterbildung umfassen:
- mindestens 300 Stunden in der Allgemein- und Viszeralchirurgie
- mindestens 300 Stunden in Traumatologie und/oder Orthopädie
- mindestens 300 Stunden in der Gynäkologie und/oder Urologie
- mindestens 300 Stunden in der ZSVA/AEMP, Endoskopie, Notfallambulanz und Anästhesie
- mindestens 600 Stunden in mindestens zwei weiteren operativen Disziplinen
Prüfung
Die Weiterbildung schließt mit einer praktischen und einer mündlichen Prüfung ab.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde. Sie sind berechtigt, die Weiterbildungsbezeichnung „Fachpfleger/in für den Operationsdienst“ zu führen.