Worum geht’s hier?
Grundlage dieser Weiterbildung ist die „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in der jeweils gültigen Fassung.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten im Verantwortungs- und Kompetenzbereich einer examinierten Pflegeperson. Die Weiterbildung soll theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln.
Zugangsvoraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung zur / zum
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Krankenschwester und -pfleger
- Kinderkrankenschwester und -pfleger
Eine 6-monatige Tätigkeit im Fachgebiet der Intensiv- oder Anästhesiepflege ist ebenso Voraussetzung.
Dauer und Gliederung
Die berufspraktischen Einsätze umfassen mindestens 1800 Stunden in nachfolgend aufgeführten Einsatzbereichen des Ketteler Krankenhauses und / oder der angeschlossenen Krankenhäuser / Einrichtungen im Weiterbildungsverbund. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer berücksichtigt.
Die erforderlichen Anteile der praktischen Weiterbildung umfassen:
- mindestens 500 Stunden in der operativen Intensivpflege
- mindestens 500 Stunden in der konservativen Intensivpflege (internistisch / neurologische Intensivpflege)
- mindestens 500 Stunden in der Anästhesiepflege
- 300 Stunden sind auf die vorgenannten Einsatzbereiche oder weitere Funktionsbereiche zu verteilen.
Prüfung
Die Weiterbildung schließt mit einer praktischen Prüfung sowohl im Bereich der Anästhesie- als auch der Intensivpflege und einer mündlichen Prüfung ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde und sind damit berechtigt, die Weiterbildungsbezeichnung „Fachpfleger/-in für Intensiv- und Anästhesiepflege“ zu führen.