Worum geht’s hier?

Grundlage dieser Weiterbildung ist die „DKG-Empfehlung zur pflegerischen Weiterbildung in den Fachgebieten Pflege in der Endoskopie, Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Nephrologie, Pflege in der Onkologie, Pflege im Operationsdienst, Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege, Pflege in der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in der jeweils gültigen Fassung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten im Verantwortungs- und Kompetenzbereich einer examinierten Pflegeperson. Die Weiterbildung soll theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln.

Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung zur / zum

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Krankenschwester und -pfleger
  • Kinderkrankenschwester und -pfleger

Eine 6-monatige Tätigkeit im Fachgebiet der Intensiv- oder Anästhesiepflege ist ebenso Voraussetzung.

Dauer und Gliederung

Die berufspraktischen Einsätze umfassen mindestens 1800 Stunden in nachfolgend aufgeführten Einsatzbereichen des Ketteler Krankenhauses und / oder der angeschlossenen Krankenhäuser / Einrichtungen im Weiterbildungsverbund. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer berücksichtigt.

Die erforderlichen Anteile der praktischen Weiterbildung umfassen:

  • mindestens 500 Stunden in der operativen Intensivpflege
  • mindestens 500 Stunden in der konservativen Intensivpflege (internistisch / neurologische Intensivpflege)
  • mindestens 500 Stunden in der Anästhesiepflege
  • 300 Stunden sind auf die vorgenannten Einsatzbereiche oder weitere Funktionsbereiche zu verteilen.

Prüfung

Die Weiterbildung schließt mit einer praktischen Prüfung sowohl im Bereich der Anästhesie- als auch der Intensivpflege und einer mündlichen Prüfung ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde und sind damit berechtigt, die Weiterbildungsbezeichnung „Fachpfleger/-in für Intensiv- und Anästhesiepflege“ zu führen.