Worum geht’s hier?

Grundlage dieser Weiterbildung ist die „DKG-Empfehlung für die Weiterbildung Notfallpflege“ in der jeweils gültigen Fassung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten im Verantwortungs- und Kompetenzbereich einer examinierten Pflegeperson. Die Weiterbildung befähigt Teilnehmende, Patienten entsprechend dem allgemein anerkannten Standard pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen. Die Weiterbildung soll theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln.

Zugangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung zur/zum

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Krankenschwester und –pfleger
  • Kinderkrankenschwester und –pfleger
  • Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann

Eine 6-monatige Tätigkeit im Fachgebiet der Notfallpflege ist ebenso Voraussetzung

Dauer und Gliederung

Die Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert zwei Jahre. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil inklusive Modulprüfungen und praktischen Leistungsnachweisen.

Berufspraktische Anteile

Die berufspraktischen Einsätze umfassen mindestens 1800 Stunden in nachfolgend aufgeführten Einsatzbereichen des Ketteler Krankenhauses und der angeschlossenen Krankenhäuser/Einrichtungen im Weiterbildungsverbund. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer berücksichtigt. Die erforderlichen Anteile der praktischen Weiterbildung umfassen mindestens jeweils:

  • 920 Std. Notaufnahme, davon 300 Std. in einer zentralen oderinterdisziplinären Notaufnahme
  • 260 Std. Intensivstation
  • 200 Std. Anästhesie
  • 120 Std. präklinische Notfallversorgung (Rettungsdienst)
  • 300 Std. Wahlpflichteinsätze (z.B. OP, IMC, Kreißsaal, HKL, Stroke Unit, Psychiatrie)

Prüfung

Die Weiterbildung schließt mit einer praktischen und einer mündlichen Prüfung ab.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein Prüfungszeugnis. Sie haben damit die Bezeichnung: Grundqualifikation, z. B. Gesundheits- und Krankenpflegerin mit dem Zusatz „für die Notfallpflege (DKG)“ erworben.